Anwendungsbereich

Folgende AGB finden Verwendung bei Aufträgen für Luftaufnahmen (Fotos, Videos, Sonstiges) und deren Bearbeitung, die ein Auftraggeber uns schriftlich oder mündlich erteilt. Wir bevorzugen im Sinne des Auftraggebers die Schriftform, da eventuelle Übermittlungsfehler zu seinen Lasten gehen. Abweichungen und Sonderabsprachen werden nur schriftlich wirksam.

Vorrang vor der Vertragserfüllung hat immer die Sicherheit für Leib und Leben aller Beteiligten, die Sicherheit des Luftraums und die Sicherheit des eingesetzten Geräts. Die Entscheidungskompetenz hierüber haben ausschließlich der vor Ort befindliche Pilot bzw. die zuständigen Behörden. 

Fluggenehmigungen / Zusammenarbeit

Wir tragen Sorge für die Aufstiegsgenehmigungen für das jeweilige Bundesland und/oder die jeweilige Stadt oder Gemeinde. Dies ist für den Auftraggeber im allgemeinen kostenlos. Ausnahmen: Werden Sondergenehmigungen (für z.B. Flüge in Naturschutzgebieten, über Wasserwegen, über Drehorten von dritten Parteien o.ä.) benötigt, verpflichtet sich der Auftraggeber mit uns und den Behörden zusammenzuarbeiten und eventuell anfallende Kosten für Drehgenehmigungen, bzw. Sondernutzungen, ohne Zusatzkosten, zu tragen. 

Sorgfalt / Änderungen

Der Pilot und/oder Kameraoperator sorgt, immer im Sinne für den Kunden, für das bestmögliche Bild in der bestmöglichen Einstellung. Vor Ort kann der Auftraggeber Sonderwünsche oder Nachbesserungen äußern. Sollte dem Auftraggeber nach der Durchführung des Auftrags das Bildmaterial nicht gefallen ist dies kein Mangel. Sollte der Auftraggeber zusätzlich Videoschnitt oder Bildbearbeitung gewählt haben, hat er eine Änderungsrunde frei, insofern die Verhältnisse gewahrt bleiben.

Ausfallkosten / Rücktritt

Unsere Drohnen, Multicopter, Microcopter können bei Regen, Schneefall, Gewitter und stark böigem Wind nicht oder nur mit Einschränkungen aufsteigen. In diesem Fall bieten wir Ihnen, nach Absprache, Nachlass für einen Folgeauftrag an. Eventuelle Zusatzkosten für Anfahrt, Übernachtung, Sondergenehmigungen etc. werden erneut in Rechnung gestellt. Stellt sich vor Ort heraus das der Auftraggeber falsche oder ungenaue Angaben gemacht hat, welche die Aufnahmen beeinträchtigen, verhindern oder unmöglich machen, so geht das zu seinen Lasten. Der Auftraggeber kann jederzeit von seinem Vertrag zurücktreten.

Bei Rücktritt ab verbindlicher Auftragserteilung bis eine Woche vor Durchführung sind 25%, zzgl. eventueller Reisetage zu zahlen. Ab eine Woche vor Durchführung bis drei Tage 50%, zzgl. eventueller Reisetage. Ab drei Tage bis 24 Stunden 75%, zzgl. eventueller Reisetage. Ab 24 Stunden, 100% zzgl. eventueller Reisetage. Treten wir von einem Auftrag zurück können keine Ansprüche gegen uns geltend gemacht werden.

Einschränkung für den Drohneneinsatz

Aus rechtlichen Gründen dürfen Drohnen nicht überall eingesetzt werden. In der Regel verboten ist u.a. die Nutzung über: Justizvollzugsanstalten, Anlagen zur Energiegewinnung, militärischen Anlagen und Unglücksorten. Auf jeden Fall verboten ist der Einsatz über Menschenmengen, über viel befahrenen Straßen und zu Spionage- oder Paparazzi-Aufgaben. Die Fluggeräte dürfen nur zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang betrieben werden und müssen in Sichtweite des Piloten geflogen werden. Mehr Informationen unter » Rechtliches

Markenrecht / Schutz Dritter / Haftung

Der Auftraggeber versichert, dass durch seinen Auftrag, die Durchführung und die eventuelle Veröffentlichung, keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollte der Pilot während der Durchführung des Auftrags Kenntnis erlangen, dass der Auftrag gegen Recht und Gesetz verstößt, kann er den Auftrag umgehend zu Lasten des Auftraggebers abbrechen und das Bildmaterial einbehalten und vernichten. Der Auftraggeber erklärt sich bereit, uns gegen eventuelle Schadensersatzansprüche Dritter freizustellen. 

Preise / Zahlung / Nutzungsrechte

Alle unserer Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Zahlungsziel ist 14 Tage nach Rechnungserhalt und ist ohne Abzüge zu entrichten. Wir gewähren keinen Skonto. Nach Ablauf der gesetzlichen Zahlungsfrist behalten wir uns rechtliche Schritte vor. Bildrechte gehen erst nach Zahlung in den Besitz des Auftraggebers über.

Wir behalten uns das Recht vor, Teile des erstellten Materials für eigene Werbezwecke zu nutzen.

Weitergabe von Aufträgen

Wir behalten uns das Recht vor, Aufträge an von uns geprüfte Dritte weiterzugeben. Darüber wird der Kunde informiert. Verhalten diese sich grob- oder leichtfahrlässig sind diese in Regress zu nehmen.

Haftung

Alle unsere Flüge sind durch eine Luftfahrthaftpflichtversicherung abgesichert. Wir haften lediglich für grob fahrlässige oder vorsätzlich verursachte Schäden innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. 

Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Gera.

Stand: 10. April 2018